Der Equidenpass
Alle Pferde in Europa, auch unsere American Quarterhorses in Deutschland benötigen einen Equidenpass. Verantwortlich für die Ausstellung des Passes bei neu geborenen Pferden ist der Züchter. Bei erwachsenen Pferden sind sowohl der Halter als auch der Eigentümer für ein ornungsgemäßes Dokument verantwortlich.
Früher war ein Equidenpass nur für Pferde die transportiert wurden Pflicht. Seit März 2010 benötigen ausnahmslos alle Equiden in Europa (also alle Einhufer wie Ponys, Esel) einen Equidenpass! Seit diesem Zeitpunkt muss jedes Pferd auch mit einem Mikrochip (Transponder) zur sicheren Identifizierung gekennzeichnet sein. Pferde die vor dem 1. Juli 2009 geboren sind und bereits einen gültigen Equidenpass haben, müssen nicht nachträglich gechippt werden.
Sonderfall: Für aus nicht EU-Land importierten Pferden, oder Pferden aus unbekannter Quelle, ohne Equidenpass gilt:
Wenn Pferde mit einem "ICAR-konformen" Transponder (ICAR: International Committee of Animal Recording) gechippt sind, ist kein erneutes Chippen notwendig, wenn nicht, muss ein zweiter, vorschriftsmäßiger Chip gesetzt werden.
Die Neuerungen seit 2012 im Einzelnen
- Der Zuchtverband bei dem das Pferd eingetragen ist bzw. wird, ist für die Ausstellung des Equidenpasses für dieses Pferd verantwortlich
- Equidenpässe müssen im Jahr der Geburt ausgestellt werden, wenn das Pferd als "Schlachtpferd" eingetragen werden soll. Dazu müssen (bei Quarter Horses die AQHA) Papiere schnellstmöglich beantragt werden.
- Jedes Pferd muss gechippt werden. Der Transponder hierzu muss vom zuständigen Zuchtverband registriert sein, also von diesem angefordert werden.
- Ein Zuchtpferd benötigt eine Zuchtbescheinigung des zuständigen Zuchtverbands im Equidenpass.
- Das Certifikate of Registration der AQHA gilt in der EU nicht als Zuchtbescheinigung, sondern nur als Eigentumsbescheinigung.
- Verspätet ausgestellte Equidenpässe, oder Ersatzdokumente dürfen nur noch für "nicht Schlachtpferde" ausgestellt werden.
- Ältere Equidenpässe müssen um eine Eintragungsbescheinigung erweitert werden.
- Die Adresse im Equidenpass muss immer die Adresse des aktuellen Eigentümers sein.
Den Equidenpass beantragen
Um einen Equidenpass für ein Quarter Horse zu bekommen, muss das Certificate of Registration von der AQHA vorliegen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Dann muss man Mitglied in einem Zuchtverband werden und den Pass dort nach deren Bestimmungen beantragen. Hierzu gibt es auch für Quarter Horses verschiedene Möglichkeiten.
Bei der DQHA (Deutsche Quarter Horse Association e.V) beantragen:
Deutsche Quarter Horse Association e.V.
Die DQHA führt das Ursprungszuchtbuch der Rasse "American Quarter Horse". Das bedeutet, dass sie die Zuchtgrundsätze für diese Rasse festlegt, beaufsichtigt und bewahrt. Für die Filialzuchtverbände, die diese Rasse ebenfalls in ihren Zuchtbüchern führen, sind diese Grundsätze verbindlich.
In Deutschland führen auch andere Zuchtverbände Filial-Zuchtbücher für Quarter Horses und sind berechtigt für diese Equidenpässe mit Zuchtbescheinigungen auszustellen.
Pferdestammbuch Schleswig-Holstein
Rheinisches Pferdestammbuch e.V.
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.
Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.
Jedoch können auch manche ausländischen Zuchtverbände für deutsche Quarter Horses Equidenpässe ausstellen.
AQHA Österreich